Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Verletzung der Freiheit der Willensbildung
T möchte unbedingt das Spiel des FC Bayern München gegen TSG Hoffenheim im Fernsehen verfolgen. Seine Freundin O weigert sich jedoch, die aktuelle "Sommerhaus der Stars"-Folge zu unterbrechen. Um sein Ziel zu erreichen, drückt der von hinten kommende T der O ein mit Chloroform getränktes Tuch auf Mund und Nase. O ist daraufhin betäubt und T kann in Ruhe das Spiel verfolgen.