Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Versuch bei der Nötigung, § 240 StGB
O schuldet T €200. T stellt O für den Fall, dass er seine Schulden nicht in einer Woche begleicht, in Aussicht, dass ihm "seine Jungs", eine Truppe von Schlägern, einen Besuch abstatten. O weiß, dass T überhaupt keine Schlägertruppe kennt. Zudem hatte er bereits wenige Stunden zuvor eine Überweisung in Höhe der €200 vorgenommen.