Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Drohung mit öffentlicher Bloßstellung
Der säumige Schuldner O lässt sich stets Zeit mit der Begleichung seiner offenen Posten. Gläubiger T lässt ihn daraufhin von einem auffällig gekleideten Mann in einem schwarzen Mantel beschatten, um sein Geld alsbald zu erhalten. Aus Angst davor, dass O durch das ständige Beschatten in seinem Ansehen diskreditiert wird, zahlt er die geschuldete Summe an T.