Strafrecht > Strafprozessrecht
TKÜ – Verteidigergespräch
B ist der Geldfälschung verdächtig. Gegen ihn wird die Überwachung seines Telefons angeordnet. Dabei wird ein Gespräch mit seiner Frau F aufgezeichnet, in dem sich F und B über ihr eingerostetes Sexleben unterhalten. Außerdem wird ein Gespräch mit seinem Verteidiger V aufgezeichnet. V selbst wird verdächtigt, zu Gunsten des B Beweismittel beseitigt zu haben (§ 258 Abs. 1 StGB). In dem Gespräch macht B detaillierte Angaben zu der ihm vorgeworfenen Tat.