Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil
Offensichtlich unvernünftiges oder sinnloses Eingreifen freiwilliger, rechtlich nicht verpflichteter Retter
S hat in seiner Wohnung im 1. Stock vergessen, den Herd auszuschalten. Es kommt im Mehrfamilienhaus zum großflächigen Brand. X stürzt sich in die Erdgeschosswohnung des Y, um sein dem Y ausgeliehenes Lieblingskochbuch zu retten. X stirbt in der Wohnung an einer Rauchvergiftung.
Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil
Eingreifen freiwilliger, rechtlich nicht verpflichteter Retter – objektive Zurechnung
Der schusselige S hat in seiner Wohnung im 1. Stock vergessen, den Herd auszuschalten. Es kommt im Mehrfamilienhaus zum großflächigen Brand. Passantin P läuft daran vorbei und hört die Schreie eines Babys. Sie geht hinein und wird im Flur von einem herabfallenden Balken getötet.