Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil
Psychische Beihilfe setzt voraus, dass Täter den Gehilfen wahrnimmt!
Auf seinem Spaziergang sieht G, wie T den W verprügelt. G kann W nicht leiden und freut sich über Ts kräftige Schläge. In ein paar Metern Entfernung bleibt G stehen und behält sich vor, helfend einzugreifen, sollte W doch die Oberhand gewinnen. T bekommt davon nichts mit.