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Rücktritt beendeter Versuch - ernsthaftes Sichbemühen 2.1
T schießt vorsätzlich auf O und verletzt sie lebensgefährlich. T bereut die Tat, ist aber erstarrt. Als Os Freund vorbeikommt und O mit Wiederbelebungsmaßnahmen rettet, tut T daher nichts, obwohl sie eingreifen könnte.