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Bei versuchter Unterlassung 10
T sieht, dass sein Sohn S, der nicht schwimmen kann, am Rand des Beckens steht und kurz davor ist, hineinzufallen. Da er den S für die Unachtsamkeit bestrafen möchte, will er ihn aus dem Wasser retten, anstatt ihn vor dem Hineinfallen zu bewahren. S fällt ins Wasser und wird vom Bademeister gerettet, der T beiseite stößt.