Verschärfte Haftung (§§ 818 Abs. 4, 819 Abs. 1 BGB): 2 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

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Rechtshängigkeit

K kauft von V ein Auto. Der Kaufvertrag wird später von V angefochten. Gleichzeitig erhebt V Leistungsklage (§ 261 Abs. 1 ZPO). Kurz nach Klageerhebung wird K das Auto gestohlen. Die Klageschrift wird einen Tag nach dem Diebstahl K zugestellt (§ 253 Abs. 1 ZPO).

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