Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Eigenschaftsirrtum (Nur Anfechtbarkeit des Verpflichtungsgeschäfts)
V lässt Antiquitätenhändler A eine alte Vase begutachten. A hält die Vase für wertlos. V verkauft und übereignet die Vase für €10 an A. Was beide nicht wissen: In Wahrheit ist die Vase antik und wertvoll. Als V davon erfährt, erklärt er die Anfechtung.