Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Kappungsgrenze: positives Interesse
M mietet bei V für einen Monat ein Segelboot für €2.000. Er will für Juli mieten, schreibt aber versehentlich „Juni“. Als er seinen Irrtum entdeckt, ficht er seine Erklärung an. V gelingt es nicht mehr, das Segelboot für Juni anderweitig zu vermieten. Sie verlangt von M Zahlung von €2.400 EUR, die ihr dadurch entgangen sind, dass sie Interessent I abgesagt hat.