Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
§ 145 BGB, Bindung an den Antrag
V schickt K eine E-Mail, in der sie der K eine wertvolle Perlenkette für €200 zum Kauf anbietet. Kurz darauf signalisiert Vs Tochter T Interesse an dieser Kette. V fragt sich, ob sie an das Angebot, das sie K gemacht hat, gebunden ist.