Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Konsens nach objektivem Erklärungswert, obwohl der wirkliche Wille nicht übereinstimmt
V will sein Gemälde für €980 verkaufen. Er vertippt sich jedoch und schickt K ein Angebot über €890. K ist damit einverstanden und antwortet: „Okay, abgemacht!“. Den wahren Willen von V hatte er nicht erkannt.