Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Angebot und Annahme
Offener Dissens über Nebenpunkt (Modalitäten der Ratenzahlung)
Offener Dissens über Nebenpunkt (Modalitäten der Ratenzahlung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V will sein Gemälde für €980 verkaufen und macht dem Kaufinteressenten K ein Angebot. K erklärt sich einverstanden, besteht aber auf Ratenzahlung. V willigt ein und erklärt, dass er entsprechende Vorschläge erwarte.
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Einordnung des Falls
Offener Dissens über Nebenpunkt (Modalitäten der Ratenzahlung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat ein Angebot über den Verkauf des Bildes zum Preis von €980 abgegeben.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat die Annahme über den Kauf des Bildes zu €980 erklärt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. K hat ein Angebot über den Kauf des Bildes zu €980 auf Ratenzahlung abgegeben.
Ja!
4. V hat die Annahme über den Kauf des Bildes zu €980 auf Ratenzahlung erklärt.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
gelöscht
9.7.2021, 16:57:54
Hallo, meine Anmerkung bezieht sich nicht auf diese konkrete Aufgabe, sondern auf die von mir bisher bearbeiten Aufgaben im Allgemeinen. Mir ist aufgefallen, dass es sich bei den in den Fallbeispielen beschriebenen/ gezeichneten fiktiven Charakteren weit überwiegend um Männer (ohne Migrationshintergrund) handelt. Dies entspricht nicht der (juristischen) Wirklichkeit. Die App ist grnds. wirklich toll, aber ich würde mich über eine insgesamt realistischere, zeitgemäßere Darstellung freuen.
Lukas_Mengestu
9.7.2021, 17:29:35
Liebe Jennifer, vielen Dank für Dein Feedback! Du hast völlig Recht, dass wir -vor allem in unseren früheren Fällen- die Stereotype und teilweise recht einseitigen Darstellungen, die auch in der juristischen Literatur sowie in zahlreichen Klausurlösungen zu finden sind, häufig zu wenig reflektiert und deswegen reproduziert haben. Da dies weder der Vielfalt unserer Gesellschaft sowie unseres eigenen Teams gerecht wird, haben wir schon vor einiger Zeit unsere redaktionellen Leitfäden überarbeitet und achten nun bei der Erstellung neuer Fälle verstärkt darauf, ein deutlich diverseres Bild zu zeichnen. Da unser Fokus zurzeit indes maßgeblich auf der Erweiterung des Contents liegt, bitte ich Dich darum, uns nachzusehen, dass wir für die Überarbeitung der bereits erstellten Fälle derzeit nicht die notwendigen Kapazitäten haben. Wir hoffen aber, dass durch die zahlreichen neuen Fälle insgesamt ein ausgewogeneres Bild entsteht und Du weiterhin viel Freude mit unserer App hast. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Ala
19.8.2024, 11:22:37
muss hier nicht noch eine annahme des K vorliegen hinsichtlich des punktes, dass die ratenzahlungsmodalitäten erst später geklärt werden, um einen vertragsschluss anzunehmen? denn sonst gibt es leine „vereinbarung der parteien“ darüber, dass dieser Punkt zur nachverhandlung offen bleibt oder? 🤔
Ala
19.8.2024, 11:29:21
Ah, wahrscheinlich sind die genauen Modalitäten zur Ratenzahlung kein Punkt des Vertrags, über den nach der Erklärung des K eine Vereinbarung getroffen werden soll (§ 154 I 1 BGB). Für K ist wichtig, DASS eine Ratenzahlung vereinbart wird. Er hat ja nicht zum Ausdruck gebracht, dass ihm eine bestimmte Art und Weise der Ratenzahlung wichtig ist..
benjaminmeister
14.11.2024, 11:20:00
Wenn man die zweite Frage wörtlich nimmt und davon ausgeht, dass sie nach dem Abschluss des Geschehens gestellt wurde (ein anderer Zeitpunkt ist für die Frage nicht angegeben), dann ist sie mit Ja zu beantworten, weil sehr wohl ein Kaufvertrag über den genannten Preis zustande kommen ist. Nach der Zahlungsmodalität wird bei der zweiten Frage nicht gefragt. Man sollte sie deshalb anpassen in Richtung "bei Barzahlung" oder angeben, dass die Frage auf einen Zeitpunkt Bezug nimmt, der vor Abschluss des vollständigen Sachverhalts liegt. Man kann zwar argumentieren, dass die Fragen sich chronologisch am Geschehen orientieren, aber sicher geht das bei Bearbeitung der Aufgabe nirgends hervor. Frustrierend wenn man sich dann anstatt juristischem Wissen merken muss, wie die Aufgabe gemeint ist.