Offener Disses über wesentlichen Vertragsbestandteil
Diesen Fall lösen 94,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V und K verhandeln über den Preis einer Maschine. V bietet die Maschine zum Preis von €5.000 an. K erwidert, dass €4.500 für ihn in Ordnung seien.
Einordnung des Falls
Offener Disses über wesentlichen Vertragsbestandteil
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat ein Angebot über den Verkauf der Maschine zum Preis von €5.000 abgegeben.
Ja!
2. K hat das Angebot zum Kauf der Maschine zum Preis von €5.000 angenommen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Parteien haben sich über alle wesentlichen Vertragsbestandteile geeinigt.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Zwischen V und K ist ein Vertrag zustande gekommen.
Nein!
Jurafuchs kostenlos testen
Fabian Elfeld
8.9.2020, 22:19:06
Weiß euer*eure Zeichner*in, dass es auch andere Menschen als abled Weiße Typen gibt?
Machegenga
9.9.2020, 12:33:12
Hallo Fabian, wie nur das geübte Auge erkennt, ist der Linkere von beiden Asperger-Autist, und der andere leidet unter dem Tourette-Syndrom. Beide identifizieren sich zudem als genderfluid, von"Typen" kann daher keine Rede sein.
Fabian Elfeld
9.9.2020, 12:41:01
Nicht so lustig, wie du mutmaßlich denkst.
Machegenga
9.9.2020, 12:47:10
Schade, dass ich nicht helfen konnte. Komm, wir lösen weiter die Fälle :)
![Tom](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__vmfzdtamhlpszoqgyplhf.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Tom
12.1.2022, 14:19:30
Ach Fabian... 😌
![F. Rosenberg 🦅](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__dkhxqgdkgcqvtakqvmkfm.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
F. Rosenberg 🦅
17.3.2023, 01:10:34
Warum steht bzgl. der Auslegung des Angebots bei der Erklärung zur ersten Frage 133, 157 analog? Die 133, 157 sind doch direkt anwendbar.
![Nora Mommsen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__1g4ube287wphue6xpdn8yy675.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Nora Mommsen
21.3.2023, 16:20:01
Hallo F. Rosenberg, die Notwendigkeit der Analogie ergibt sich, da die §§ 133, 157 BGB ihrem Wortlaut nach an einen bestehenden Vertrag anknüpfen. Hier geht es aber um die vorgelagerte Frage, ob die Parteien überhaupt mit Rechtsbindungswillen handeln also eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung vorliegt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team