Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Angebot und Annahme
Offener Disses über wesentlichen Vertragsbestandteil
Offener Disses über wesentlichen Vertragsbestandteil
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V und K verhandeln über den Preis einer Maschine. V bietet die Maschine zum Preis von €5.000 an. K erwidert, dass er die Maschine für €4.500 kauft.
Diesen Fall lösen 93,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Offener Disses über wesentlichen Vertragsbestandteil
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat ein Angebot über den Verkauf der Maschine zum Preis von €5.000 abgegeben.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat das Angebot zum Kauf der Maschine zum Preis von €5.000 angenommen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Parteien haben sich über alle wesentlichen Vertragsbestandteile geeinigt.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Zwischen V und K ist ein Vertrag zustande gekommen.
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Fabian Elfeld
8.9.2020, 22:19:06
Weiß euer*eure Zeichner*in, dass es auch andere Menschen als abled Weiße Typen gibt?
Machegenga
9.9.2020, 12:33:12
Hallo Fabian, wie nur das geübte Auge erkennt, ist der Linkere von beiden Asperger-Autist, und der andere leidet unter dem Tourette-Syndrom. Beide identifizieren sich zudem als genderfluid, von"Typen" kann daher keine Rede sein.
Fabian Elfeld
9.9.2020, 12:41:01
Nicht so lustig, wie du mutmaßlich denkst.
Machegenga
9.9.2020, 12:47:10
Schade, dass ich nicht helfen konnte. Komm, wir lösen weiter die Fälle :)
Tom
12.1.2022, 14:19:30
Ach Fabian... 😌
F. Rosenberg 🦅
17.3.2023, 01:10:34
Warum steht bzgl. der Auslegung des Angebots bei der Erklärung zur ersten Frage 133, 157 analog? Die 133, 157 sind doch direkt anwendbar.
Nora Mommsen
21.3.2023, 16:20:01
Hallo F. Rosenberg, die Notwendigkeit der Analogie ergibt sich, da die §§ 133, 157 BGB ihrem Wortlaut nach an einen bestehenden Vertrag anknüpfen. Hier geht es aber um die vorgelagerte Frage, ob die Parteien überhaupt mit Rechtsbindungswillen handeln also eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung vorliegt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Philip
1.11.2024, 15:55:37
Bin ich da alleine, aber ich fand’s, ohne auf das Bild zu schauen, sehr schwierig zu erkennen, dass K ein neues Angebot macht und sich hingegen nicht nur versprochen hat. Wäre da nun hingehen ein „K sagt, dass für ihn allerdings nur 4.500€ okay wären“ wäre das für mich eindeutiger gewesen.
Linne_Karlotta_
6.11.2024, 14:18:48
Hallo Philip, danke für deine Anmerkung. Da es hier gerade darum geht, zu erkennen, dass kein Vertragsschluss vorliegt, haben wir uns in dem Sachverhalt etwas zurückgehalten und das nicht zu ausdrücklich ausgeführt. Ich sehe aber, dass das in Verbindung mit dem Bild verwirrend ist. Ich habe den Sachverhalt daher leicht angepasst. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team
Philip
6.11.2024, 14:51:15
Vielen Dank!