Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Vertauschte Preisschilder im Schaufenster
V vertauscht bei der Schaufensterdekoration irrtümlich Preisschilder, sodass ein wertvoller Brillantring mit einem Preis von €45 ausgezeichnet ist. K entdeckt den Ring im Schaufenster, betritt V’s Laden und erklärt V: „Ich kaufe den Ring für €45!“