Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Annahme durch konkludentes Verhalten (Stromlieferungsvertrag)
Pizzabäcker P ruft bei seinem Grundversorgungsenergieunternehmen E an und spricht diesem auf den Anrufbeantworter, dass dieser ihm Strom zum Grundversorgungspreis liefern soll. Als E diesen abhört, schaltet er die bis dahin abgestellte Stromleitung des P frei.