Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Zwei Briefe (ohne Bezug aufeinander) / Kreuzofferte
V schickt K einen Brief, in dem er ihm seine Vase für €300 zum Kauf anbietet. Währenddessen schreibt K an V, ohne dessen Brief zu kennen: "Mir hat Ihre Vase so gut gefallen, ich biete Ihnen dafür €300."