Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
§ 107 BGB, Einwilligung wird gegenüber dem Vertragspartner widerrufen
Die 16-jährige K verdient eigenes Geld und möchte von zuhause ausziehen. Ihre Eltern E haben einen Besichtigungstermin für eine Wohnung bei Vermieter V für sie arrangiert. K ist schon auf dem Weg dorthin, als die E bei V anrufen und erklären, dass sie nun doch gegen Ks Auszug sind.