Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Mittel vom gesetzlichen Vertreter zu freier Verfügung überlassen, doch meist ergibt die Auslegung, dass selbst beim vorbehaltslosen Überlassen der Mittel der Minderjährige nicht vollkommen frei sein soll in der Verwendung der Mittel
Der 13-jährige K hat gerade von seinen Eltern E sein monatliches Taschengeld (€25) erhalten. Die E überlassen es stets K, für was er dieses Geld ausgibt. K geht in die nächste Tankstelle und kauft sich dort von seinem Taschengeld ein Sixpack Bier.