Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Rechtsfolge fehlender Offenkundigkeit: Eigengeschäft + fehlendes Anfechtungsrecht
V bittet seinen Bruder B, seinen alten Kühlschrank in seinem Namen zu verkaufen. B verkauft den Kühlschrank an Käuferin K, vergisst aber bei Vertragsschluss zu erwähnen, dass er für V handelt. Bald darauf meldet sich K bei B. Der Kühlschrank hat mehrere Mängel, die B beheben soll.