Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Stellvertretung
Rechtsfolge fehlender Offenkundigkeit: Eigengeschäft + fehlendes Anfechtungsrecht
Rechtsfolge fehlender Offenkundigkeit: Eigengeschäft + fehlendes Anfechtungsrecht
29. August 2025
31 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V bittet seinen Bruder B, seinen alten Kühlschrank in seinem Namen zu verkaufen. B verkauft den Kühlschrank an Käuferin K, vergisst aber bei Vertragsschluss zu erwähnen, dass er für V handelt. Bald darauf meldet sich K bei B. Der Kühlschrank hat mehrere Mängel, die B beheben soll.
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