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Ausschluss nach Sinn und Zweck – Danaer Geschenk
Die Eltern E möchten ihrem neugeborenen Kind (K) ein vermietetes Mehrparteienhaus schenken. Bei dem Notartermin vertreten sie K sowohl bei Abschluss des Schenkungsvertrags (§§ 516, 518 BGB) als auch bei der Auflassungserklärung (§§ 873, 925 BGB).
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Grundfall: Missbrauch der Vertretungsmacht
K ist als Koch im Restaurant des R auch für Obst- und Gemüsebestellungen bei Lieferant L zuständig. R hat ihm zwar eine unbeschränkte Außenvollmacht gegenüber L erteilt, jedoch hat er K angewiesen, stets nur regionale Produkte zu bestellen. K bestellt eine Kiste Ananas bei L.
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§ 170 BGB
S arbeitet in einem Möbelhaus. Die Inhaberin M hat ihn gegenüber den verschiedenen Lieferanten zum selbstständigen Wareneinkauf bevollmächtigt. Da S jedoch unzuverlässig ist, sagt M zu ihm, dass er von nun an nur noch als Kassierer arbeiten und keine Bestellungen mehr vornehmen wird und verlangt die Vollmachtsurkunde zurück.
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Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht: Trennung von Vollmacht und Grundgeschäft
Die 17-jährige K kennt sich gut mit Elektronik aus. Da ihre Nachbarin N ein neues Handy braucht, bietet sie K €50, wenn sie in die Stadt fährt und dort ein neues Handy für sie aussucht und kauft. K ist einverstanden. N gibt K eine schriftliche Vollmacht und Geld für das Handy mit.