Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Halterhaftung bei Beschädigung des eigenen Pkw des Fahrzeugführers
Die gehbehinderte Fahrzeughalterin H parkt ihr Auto auf einem Parkplatz, wo auch A parkt. Später bittet H den A, ihr Auto aus der abschüssigen Parklücke auszuparken, um einsteigen zu können. A kommt ihrem Wunsch nach, beschädigt aber beim Ausparken sein eigenes Fahrzeug.