Zivilrecht > Kaufrecht
Sachmangel: Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2b BGB / Falche Angaben zum Kfz-Kraftstoff
K kauft von V ein Auto, welches dieser vom Hersteller H gekauft hatte. Laut einem Werbeprospekt des H kann das Kfz mit bleifreiem Normal- oder Superbenzin von 91 ROZ betrieben werden. Nach Übergabe stellt sich heraus, dass zur Verwendung des Autos jedoch Super- oder Superplusbenzin ab 95 ROZ benötigt wird.