Zivilrecht > Kaufrecht
Verjährungsfristen, Verjährungsbeginn
Studentin S bestellt bei Ikea (I) am 1.3.2018 ein Billy-Regal, das sie am 1.4.2018 dort abholen soll. In der Folge bestreitet S jedoch die Wirksamkeit des Kaufvertrags. Nachdem ein Gericht die Wirksamkeit des Vertrags festgestellt hat, holt S das Regal am 1.5.2020 ab und stellt beim Aufbau fest, dass es komplett verzogen ist. I beruft sich auf Verjährung.