Zivilrecht > Sachenrecht
Gutgläubiger Zweiterwerb der Briefgrundschuld
E überträgt G formwirksam eine tatsächlich nicht bestehende Briefgrundschuld. Im Grundbuch bleibt E als Gläubiger eingetragen. G weiß, dass die Briefgrundschuld nicht besteht. Trotzdem überträgt G die Grundschuld an I und übergibt den Grundschuldbrief. G ist durch öffentlich beglaubigte Abtretungserklärungen als Grundschuldgläubiger legitimiert.
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Fehlende Forderung? 1138 nicht anwendbar
G ist als Inhaber einer Buchgrundschuld im Grundbuch eingetragen. Tatsächlich besteht sie nicht. Auch die gesicherte Forderung besteht tatsächlich nicht. G überträgt die Grundschuld an Erwerber E. E meint, er habe zusammen mit der Grundschuld auch die Forderung erworben.
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Gutgläubiger Zweiterwerb der Briefgrundschuld
E überträgt G formwirksam eine tatsächlich nicht bestehende Briefgrundschuld. Im Grundbuch bleibt E als Gläubiger eingetragen. G weiß, dass die Briefgrundschuld nicht besteht. Trotzdem überträgt G die Grundschuld an I und übergibt den Grundschuldbrief. G ist durch öffentlich beglaubigte Abtretungserklärungen als Grundschuldgläubiger legitimiert.