(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte: 27 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 27 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht

Abtretungsverbot wirksam

A schuldet B aus einer Kreditforderung Geld. Sie vereinbaren, dass B die Forderung nicht an Dritte abtreten darf. Trotzdem tritt B die Forderung an den Dritten D ab.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Gutgläubiger Zweiterwerb der Briefgrundschuld

E überträgt G formwirksam eine tatsächlich nicht bestehende Briefgrundschuld. Im Grundbuch bleibt E als Gläubiger eingetragen. G weiß, dass die Briefgrundschuld nicht besteht. Trotzdem überträgt G die Grundschuld an I und übergibt den Grundschuldbrief. G ist durch öffentlich beglaubigte Abtretungserklärungen als Grundschuldgläubiger legitimiert.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Gefälschte Abtretungserklärungen

Briefhypothekar H möchte die Hypothek, die er von A erworben hat, übertragen. Daher bringt H Brief und Abtretungserklärung des A zum Notar, um sie beglaubigen zu lassen. Dessen Mitarbeiter M fälscht nicht erkennbar eine auf ihn lautende Abtretungserklärung des H samt Beglaubigung und überträgt die Hypothek an G.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Briefhypothek 2- Divergenz zwischen Grundbuch und Hypothekenbrief 2

H überträgt G eine Briefhypothek. Auf dem Brief sind fälschlicherweise €15.000 eingetragen, im Grundbuch hingegen die tatsächlichen €9.000.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Briefhypothek - Divergenz zwischen Grundbuch und Hypothekenbrief 1

H überträgt G eine Briefhypothek. Im Grundbuch ist deren Betrag mit €15.000 angegeben. Auf dem Brief hat H jedoch eine Teilzahlung von €6.000 quittiert, im Grundbuch sind noch €15.000 eingetragen.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Briefhypothek

S überträgt H eine tatsächlich nicht bestehende Briefhypothek. Im Grundbuch bleibt S als Hypothekar eingetragen. H tritt die Forderung schriftlich an G ab und übergibt den Hypothekenbrief. H ist durch öffentlich beglaubigte Abtretungserklärungen als Hypothekar legitimiert.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Übertragung Briefhypothek 3

Erwerber E möchte von Hypothekar H die diesem zustehende Briefhypothek erwerben. H erklärt schriftlich die Abtretung der hypothekarisch gesicherten Forderung und übergibt den Hypothekenbrief an E. E ist unzufrieden, da seine Rechtsposition im Grundbuch nicht auftaucht.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Übertragung Briefhypothek 2

Hypothekar H möchte die Briefhypothek an F übertragen. Sie vereinbaren mündlich die Abtretung der gesicherten Forderung ohne dies schriftlich zu fixieren. Stattdessen erfolgt die Eintragung der Abtretung an F ins Grundbuch. H übergibt F den Hypothekenbrief.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Übertragung Briefhypothek 1

Hypothekar H möchte die Briefhypothek an Gustav G übertragen. Sie vereinbaren schriftlich die Abtretung der gesicherten Forderung. H übergibt G den Hypothekenbrief.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Übertragung Buchhypothek 2

Hypothekar H möchte die Buchhypothek an seinen Freund F übertragen. H und F einigen sich mündlich über die Übertragung der Hypothek. Das Grundbuchamt trägt die Abtretung der gesicherten Forderung ein.

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Zivilrecht > Sachenrecht

Übertragung Buchhypothek 1

Hypothekar H möchte die Buchhypothek an seinen Freund F übertragen. H und F einigen sich mündlich über die Abtretung der Forderung, die der Hypothek zugrunde liegt. Die Abtretung wird im Grundbuch eingetragen.