Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht
Nichtigkeit des Darlehensvertrages
G und E einigen sich über ein Darlehen, welches auch ausgezahlt wird. Zur Sicherung des Darlehens räumt E dem G an einem Grundstück eine Hypothek ein. Diese wird ins Grundbuch eingetragen. Es stellt sich heraus, dass E unerkannt geisteskrank bei Abschluss des Darlehensvertrages war.