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Eigentums- und Grundbuchfähigkeit der GbR
A, B und C sind Gesellschafter der im Geschäftsverkehr aktiven X-GbR, die auch im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Die Gesellschafter möchten ein Grundstück erwerben. Sie fragen sich, ob die GbR selbst Eigentum hieran erwerben kann, oder ob die Gesellschafter als Gesamthand Eigentum erwerben.