Zivilrecht > Sachenrecht
Verzicht
E hat einen Anspruch gegen B auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB). Da E keinen Streit mit B will, erklärt sie, auf diesen Anspruch „verzichten“ zu wollen. Als E plötzlich doch den Anspruch aus § 894 BGB gegenüber B geltend macht, wendet diese ein, dass der Anspruch aufgrund Verzichts erloschen sei.