Zivilrecht > Sachenrecht
Abwandlung: Bösgläubigkeit bei Besitzerwerb (grobe Fahrlässigkeit)
U leiht sich Es Sportwagen für eine Spritztour in die Berge. Dort trifft sie S, der sie den Wagen spontan veräußert. U versichert, sie sei Eigentümerin, auch wenn sie die Zulassungsbescheinigung II nicht vorlegen könne. S fährt den Wagen 11 Jahre lang, bis E ihn wiederfindet und Herausgabe verlangt.