Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Aufrechnung nach Abtretung - Hauptforderung vor Gegenforderung fällig, Kenntnis vor Fälligkeit
V verkauft K am 15.1 eine Matratze für €100. V tritt ihre Kaufpreisforderung am 1.2 an D ab. K verkauft V am 15.2 Computerspiele für €100. Der Kaufpreis soll erst am 1.3. fällig sein. Am 20.2 teilt V der K mit, dass sie ihre Forderung an D abgetreten hat. K möchte am 15.3 aufrechnen.