Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Herbeiführung eines negativen Vertrags als Schaden („Thor-Steinar-Fall“)
V vermietet M ein Bekleidungsgeschäft im Hundertwasserhaus in Magdeburg. M vertreibt dort Kleider der Marke "Thor Steinar", die insbesondere von Anhängern der rechtsextremen Szene gekauft wird. V wusste davon nichts. M wusste, dass V ihm die Räume nicht vermietet hätte, wenn M die Marke erwähnt hätte.