Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Der Salatblattfall (BGHZ 66, 51)
Der Salatblattfall ist ein absoluter Klassiker im BGB / Schuldrecht, den alle Student:innen und Praktiker:innen kennen sollten. Der BGH hat ihn bereits 1976 entschieden. Dennoch ist der Fall heute noch richtungsweisend. Der BGH musste sich u.a. mit der Frage auseinandersetzen, ob sich zwei zentrale zivilrechtliche Rechtsfiguren – die „culpa in contrahendo“ (Verschulden bei Vertragsverhandlungen) und der „Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“ (VSD) – kombinieren lassen.
Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verletzung von Schutzpflichten – Abbruch von Vertragsverhandlungen
Der bei Radio R beschäftigte A verhandelt mit dem TV-Sender T über eine Anstellung. T rät A, dringend seinen Vertrag mit R zu kündigen, um für die neue Stelle rechtzeitig zur Verfügung zu stehen. Direkt nach der Kündigung teilt T dem A mit, man benötige ihn doch nicht.
Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Entstehung III: Ähnliche geschäftliche Kontakte, ohne Vertrag
Unternehmer U soll für A ein Projekt durchführen. U fragt die Bank B, ob das Projekt finanziell abgesichert ist, was B bestätigt. Die Verhandlungen waren aber noch nicht abgeschlossen. Nach Aufnahme der Arbeiten verweigert B dem A dennoch den Kredit. U erleidet einen hohen Vermögensschaden.
Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Konkurrenz c.ic. & Mängelgewährleistung („Seegrundstück“)
K kauft von V formwirksam (§ 311b Abs. 1 BGB) ein "Seegrundstück". Nach dem Einzug bemerkt K, dass das Grundstück keinen direkten Seezugang besitzt. Zwischen Grundstück und See liegt ein im Eigentum der Gemeinde G stehender Wanderweg, den G nicht zu übereignen bereit ist.