Zivilrecht > Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
§ 518 Abs. 1 S. 1 BGB, Grundfall
Schwester S erklärt ihrem Bruder B, dass sie ihm gerne ihr Auto schenken würde, da sie eh nur noch Fahrrad fahren würde. B erklärt sich damit einverstanden. Das Auto soll in vier Wochen übergeben werden.