Zivilrecht > Werkrecht
Werkvertrag: Herstellung von nicht-körperlichen Werken, wie Planungen oder die Erstellung von Gutachten (jeweils Ergebnis von geistigen Tätigkeiten)
Pferdeliebhaber B möchte der V ihr Springpferd „Amadeus“ abkaufen. Vor dem Kauf soll Amadeus von dem Arzt U medizinisch untersucht werden (sog. Ankaufsuntersuchung). B und U einigen sich, dass U ein solches Gesundheitsgutachten für €300 erstellen soll.