Zivilrecht > Werkrecht
Verjährungsfristen – Arbeiten an einer Sache oder einem Bauwerk, Arglistiges Verschweigen eines Mangels
B liebt ihren BMW und ließ ihn von U 2018 neu lackieren. Weil U der Lack ausgangen ist, hat er wissentlich einen minderwertigen Lack benutzt, dessen Haltbarkeit kürzer ist. 2022 fing der Lack an zu bröckeln. B verlangt Ausbesserung. U lehnt dies ab und erwidert, das sei doch Schnee von gestern.