Zivilrecht

Werkrecht

Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel

Verjährungsfristen – Mangelfolgeschaden

Verjährungsfristen – Mangelfolgeschaden

11. Juli 2025

11 Kommentare

4,6(9.179 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

B ist Juwelier. 2014 beauftragt er U, den wertvollen Schmuck im Schaufenster durch Planung und Installation einer speziellen Alarmanlage zu sichern. Wegen eines Fehlers der U funktioniert die Anlage nur teilweise. 2022 gelingt es Dieben deshalb, den Schmuck zu entwenden.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Verjährungsfristen – Mangelfolgeschaden

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Ist das Werk mangelhaft?

Genau, so ist das!

Das Werk ist mangelhaft, wenn es nicht die vereinbarte Beschaffenheit bei Gefahrübergang aufweist (§ 633 Abs. 2 BGB). Der Gefahrübergang richtet sich beim Werkvertrag grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Abnahme (§§ 644 Abs. 1, 640 Abs. 1 BGB). Ohne abweichende Vereinbarung schuldet der Unternehmer dabei die Beachtung der anerkannten Regeln seines Fachs. B und U vereinbarten, dass U eine spezielle Alarmanlage planen und installieren sollte. Wegen eines Fehlers der U funktionierte die Anlage bei Gefahrübergang aber nur teilweise.
Werkrecht-Wissen in 5min testen
Teste mit Jurafuchs kostenlos dein Werkrecht-Wissen in nur 5 Minuten.

2. Greifen die Gewährleistungsrechte, wenn der Schaden durch den Diebstahl nicht an der Sache selbst (der Alarmanlage), sondern an der gestohlenen Ware entstanden ist?

Ja, in der Tat!

Auch wenn der Schaden nicht an der mangelhaften Sache entstanden ist, verdeutlicht der Verweis aus § 634 Nr. 4 BGB auf § 280 BGB, dass auch solche Mangelfolgeschäden durch die Gewährleistungsrechte erfasst werden, sofern sie mittelbar oder unmittelbar mit dem Werkmangel zusammenhängen. Durch die Mangelhaftigkeit der Sicherheitsanlage, konnten die Diebe die Waren der B stehlen. Die Mangelhaftigkeit war somit ursächlich für den Diebstahl an der Waren durch die Diebe.

3. Die Verjährung des Schadensersatzanspruch hinsichtlich des Diebstahls gegen U richtet sich nach den allgemeine Verjährungsfristen (§§ 195, 199 BGB)?

Nein!

Der Mangelfolgeschaden wird nach §§ 634 Nr. 4, 280 ff. BGB ersetzt, sodass die Verjährungsfrist des § 634a BGB greift. Die Verjährungsfrist beträgt nach § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB zwei Jahre ab Abnahme. Die Abnahme erfolgte 2014, sodass der Anspruch im Jahre 2022 bereits verjährt ist. Vor der Schuldrechtsreform 2002 unterlagen Mangelfolgeschäden dagegen nicht den werkvertraglichen Verjährungsregelungen (§ 638 BGB a.F.). Sie verjährten damals erst nach 30 Jahren!
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen