Verjährungsfristen – Mangelfolgeschaden
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B ist Juwelier. 2014 beauftragt er U, den wertvollen Schmuck im Schaufenster durch Planung und Installation einer speziellen Alarmanlage zu sichern. Wegen eines Fehlers der U funktioniert die Anlage nur teilweise. 2022 gelingt es Dieben deshalb, den Schmuck zu entwenden.
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Einordnung des Falls
Verjährungsfristen – Mangelfolgeschaden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist das Werk mangelhaft?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Greifen die Gewährleistungsrechte, wenn der Schaden durch den Diebstahl nicht an der Sache selbst (der Alarmanlage), sondern an der gestohlenen Ware entstanden ist?
Ja, in der Tat!
3. Die Verjährung des Schadensersatzanspruch hinsichtlich des Diebstahls gegen U richtet sich nach den allgemeine Verjährungsfristen (§§ 195, 199 BGB)?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Raphaeljura
22.7.2023, 14:16:58
Warum hat man die Verjährungsvorschriften so stark geändert? Ist ja eine krasse Privilegierung von 30 Jahren auf 2 Jahre.
evanici
2.9.2023, 17:36:50
Da würde mich auch interessieren, ggf. um einen Gleichlauf zum
Mangelfolgeschadenim Kaufrecht zu erzielen?
TonksBlack
23.4.2024, 05:06:47
Müsste es nicht so sein, dass die Verjährung erst mit Kenntnis des Mangels und damit Ende 2022 beginnt?
Timurso
23.4.2024, 09:39:51
Nein, nach § 634a II BGB beginnt die Verjährung abweichend von den allgemeinen Vorschriften mit der Abnahme! Gleiches gilt übrigens im Kaufrecht, auch dort kommt es nicht auf die Kenntnis des Mangels an.
TonksBlack
23.4.2024, 09:58:36
Dankeschön für das Erklären! :)