Zivilrecht

Werkrecht

Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel

Verjährungsfristen – Mangelfolgeschaden

Verjährungsfristen – Mangelfolgeschaden

21. November 2024

4,6(5.450 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

B ist Juwelier. 2014 beauftragt er U, den wertvollen Schmuck im Schaufenster durch Planung und Installation einer speziellen Alarmanlage zu sichern. Wegen eines Fehlers der U funktioniert die Anlage nur teilweise. 2022 gelingt es Dieben deshalb, den Schmuck zu entwenden.

Diesen Fall lösen 77,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Verjährungsfristen – Mangelfolgeschaden

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Ist das Werk mangelhaft?

Genau, so ist das!

Das Werk ist mangelhaft, wenn es nicht die vereinbarte Beschaffenheit bei Gefahrübergang aufweist (§ 633 Abs. 2 BGB). Der Gefahrübergang richtet sich beim Werkvertrag grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Abnahme (§§ 644 Abs. 1, 640 Abs. 1 BGB). Ohne abweichende Vereinbarung schuldet der Unternehmer dabei die Beachtung der anerkannten Regeln seines Fachs. B und U vereinbarten, dass U eine spezielle Alarmanlage planen und installieren sollte. Wegen eines Fehlers der U funktionierte die Anlage bei Gefahrübergang aber nur teilweise.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Greifen die Gewährleistungsrechte, wenn der Schaden durch den Diebstahl nicht an der Sache selbst (der Alarmanlage), sondern an der gestohlenen Ware entstanden ist?

Ja, in der Tat!

Auch wenn der Schaden nicht an der mangelhaften Sache entstanden ist, verdeutlicht der Verweis aus § 634 Nr. 4 BGB auf § 280 BGB, dass auch solche Mangelfolgeschäden durch die Gewährleistungsrechte erfasst werden, sofern sie mittelbar oder unmittelbar mit dem Werkmangel zusammenhängen. Durch die Mangelhaftigkeit der Sicherheitsanlage, konnten die Diebe die Waren der B stehlen. Die Mangelhaftigkeit war somit ursächlich für den Diebstahl an der Waren durch die Diebe.

3. Die Verjährung des Schadensersatzanspruch hinsichtlich des Diebstahls gegen U richtet sich nach den allgemeine Verjährungsfristen (§§ 195, 199 BGB)?

Nein!

Der Mangelfolgeschaden wird nach §§ 634 Nr. 4, 280 ff. BGB ersetzt, sodass die Verjährungsfrist des § 634a BGB greift. Die Verjährungsfrist beträgt nach § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB zwei Jahre ab Abnahme. Die Abnahme erfolgte 2014, sodass der Anspruch im Jahre 2022 bereits verjährt ist. Vor der Schuldrechtsreform 2002 unterlagen Mangelfolgeschäden dagegen nicht den werkvertraglichen Verjährungsregelungen (§ 638 BGB a.F.). Sie verjährten damals erst nach 30 Jahren!
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

RAP

Raphaeljura

22.7.2023, 14:16:58

Warum hat man die Verjährungsvorschriften so stark geändert? Ist ja eine krasse Privilegierung von 30 Jahren auf 2 Jahre.

EVA

evanici

2.9.2023, 17:36:50

Da würde mich auch interessieren, ggf. um einen Gleichlauf zum

Mangelfolgeschaden

im Kaufrecht zu erzielen?

Nils

Nils

15.10.2024, 00:53:07

Kurz: Beweisprobleme, Rechtssicherheit und Umsetzung der

Verbrauchsgüterkauf

RL Die detaillierte Gesetzesbegründung kann hier ab S. 95 f. nachgelesen werden 🙂: https://dserver.bundestag.de/btd/14/060/1406040.pdf

TO

TonksBlack

23.4.2024, 05:06:47

Müsste es nicht so sein, dass die Verjährung erst mit Kenntnis des Mangels und damit Ende 2022 beginnt?

TI

Timurso

23.4.2024, 09:39:51

Nein, nach § 634a II BGB beginnt die Verjährung abweichend von den allgemeinen Vorschriften mit der Abnahme! Gleiches gilt übrigens im Kaufrecht, auch dort kommt es nicht auf die Kenntnis des Mangels an.

TO

TonksBlack

23.4.2024, 09:58:36

Dankeschön für das Erklären! :)

Nils

Nils

15.10.2024, 00:26:01

Im Sachverhalt steht doch gar nichts dazu, ob und wann eine Abnahme erfolgt sein soll.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen