Zivilrecht > Werkrecht
Pflichten des Bestellers: 2. Abnahmepflicht, Grundfall
Bräutigam B bestellt bei Konditorin U eine riesige Hochzeitstorte. Als die Hochzeit platzt, holt B die Torte weder ab noch bezahlt er. U möchte ihr Kunstwerk nicht wegwerfen, braucht aber den Platz im Kühlschrank.