Zivilrecht > Zivilprozessrecht
Anwendungsbereich von § 264 Nr. 3 ZPO
K tritt von einem Kaufvertrag über eine antike Vase zurück und verklagt B auf Rückgewähr der Kaufsache. Den Kaufpreis hat B trotz Übergabe und Übereignung der antiken Vase nicht gezahlt. Es stellt sich heraus, dass das Unikat schon vor Zustellung der Klage zerbrochen ist. Nun will K Schadenersatz.