Referendariat > Die ZVR-Klausur
Vermieterpfandrecht als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“
S mietet von D eine Wohnung. G lässt aufgrund einer titulierten Forderung gegen S bei S in der Wohnung ein Klavier pfänden, das S gehört. D will gegen die Pfändung vorgehen, weil S auch bei ihm Schulden habe.