Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Grundfall: Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar
Pfleger P ist seit kurzem bei der Reha-GmbH (R) beschäftigt. Da sich die Patientinnen laufend über ihn beschweren, kündigt R ihm. Die Kündigung geht P vier Monate nach Aufnahme seiner Tätigkeit zu. P fragt sich, wie schnell er hierauf reagieren muss.