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Bestimmung der Erbfolge in der ersten Ordnung (Fall 2)
Der geschiedene E ist ohne Testament verstorben. Er hinterlässt seinen Sohn S und das von ihm abstammende Enkelkind A. Außerdem leben noch der Witwer W der verstorbenen Tochter T und deren gemeinsame Kinder C und D. Ferner lebt noch der Bruder B des E.