Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht
Umfang der Handlungsvollmacht, Generalhandlungsvollmacht, § 54 Abs. 1 Var. 1 HGB
Bauunternehmerin B erklärt ihrer treuen Mitarbeiterin M, sie wolle M zu ihrer rechten Hand machen. M soll alle Geschäfte und Handlungen, die mit dem Bauunternehmen zusammenhängen, selbst durchführen können. Wenig später bestellt M bei L einen Baukran für €250.000.