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Irrtümer: 23 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 23 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Irrtümer für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Error in persona des Haupttäters („Hoferbenfall“)

Jurafuchs Illustration: T bringt an einem Auto Sprengstoff an.
Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Strafrecht

Strafrechtsklassiker: Die Sprengfalle - Jurafuchs

In diesem Klassiker ist zwischen einer aberratio ictus und einem error in persona abzugrenzen. Bei der aberratio ictus lenkt der Täter seinen Angriff auf ein bestimmtes, von ihm individualisiertes Tatobjekt. Dieser Angriff geht jedoch fehl und trifft ein anderes Objekt, das der Täter gar nicht anvisiert und in sein Bewusstsein aufgenommen hatte. Währenddessen irrt der Täter bei dem error in persona über die Identität des konkret individualisierten Opfers. Bei sog. Sprengfallen platziert der Täter Sprengstoff, der eine andere Person treffen sollte als das tatsächliche Opfer. Bei Sprengstofffallen an einem Auto individualisiert der Täter das Opfer nur insoweit, als die Person getroffen wird, die als Nächstes das Auto nutzt. Ist der Benutzer ein anderer als angedacht, stellt dies einen unbeachtlichen error in persona dar.

Jurafuchs Illustration zum Jauchegruben-Fall (BGHSt 14, 193): Eine Person wirft eine andere Person in eine Jauchegrube
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Jauchegruben-Fall (BGHSt 14, 193): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Obwohl der Jauchegruben-Fall bereits vor über 60 Jahren vom BGH entschieden wurde, zählt er noch heute zu den absolut examensrelevanten Strafrechts-Klassikern. Zu entscheiden hatte der BGH, inwieweit sich ein Täter strafbar macht, der glaubt, sein Opfer bereits durch eine Ersthandlung (z.B. Ersticken) getötet zu haben, wenn das Opfer tatsächlich erst durch eine sich daran anschließende Zweithandlung (z.B. Wurf in eine Jauchegrube) stirbt. Die zentrale Problematik liegt darin, dass der Vorsatz jeweils zum Zeitpunkt der Tathandlung vorliegen muss (§§ 8, 16 StGB). Hieran fehlte es bei der Zweithandlung. Indem der BGH den Tod durch die Zweithandlung aber lediglich als unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf der Ersthandlung wertet, kommt er im Ergebnis dennoch zu einer Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Tötung.

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Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums – Glaube an elterliches Züchtigungsrecht bei körperlicher Bestrafung

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Existenzirrtum – Verbotsirrtum (§ 17 StGB)

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Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums bei Unrechtszweifeln

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Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums bei abweichenden individuellen Fähigkeiten

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Unrechtseinsicht bei widerrechtlicher Zueignung geliehener Sachen

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Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums bei besonderer Prägung des Täters

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Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums bei Sachbeschädigung durch Fensterschüsse

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Unrechtseinsicht bei Mitführen einer Waffe (§§ 242, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a StGB, Anwältin-Tombstones)

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Unrechtseinsicht beim Irrtum über die Bedeutung von Körpermerkmalen (§ 223 StGB)

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Schlichter Verbotsirrtum bei Probefahrt ohne Wissen um Diebstahl-Verbot – T und E-Bike

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Schlichter Verbotsirrtum bei Unkenntnis der Schonzeit – J schießt Auerhahn

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Tatbestandlich ungleichwertige Objekte

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Aberratio ictus bei tatbestandlicher Gleichwertigkeit der Objekte

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Error in persona vel obiecto – tatbestandliche Gleichwertigkeit der Objekte

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Irrtum über den Kausalverlauf – Erfolgseintritt in der Vorbereitungsphase

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Error in persona – Opferidentität im „Lauer-Fall“

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Scheinangriff – Erlaubnistatbestandsirrtum bei objektiver Bestimmung des Angriffs

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Irrtum über den Kausalverlauf beim Vorsatz („Herzkammer“)

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Tatbestandsirrtum und umgekehrter Tatbestandsirrtum – Irrtum über die Fremdheit einer Sache

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Tatbestandsirrtum und Abgrenzung („Fremder Mantel“)