Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Heranziehung zu den Kosten der Ersatzvornahme
E häuft Bauschutt an der Uferböschung seines Grundstücks an einer Wasserstraße auf. Ihm wird die Beseitigung aufgegeben. Nach Fristablauf erfolgt eine Androhung der Ersatzvornahme ohne weitere Fristsetzung. Mittels Bescheid wird er für die Kosten der Ersatzvornahme herangezogen.
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Vorlauffrist für kostenpflichtiges Abschleppen bei nachträglich angeordnetem Halteverbot
K stellt ihr Auto am 19.08. auf öffentlicher Straße ab und fährt in den Urlaub. Am 20.08. vormittags wird dort ein mobiles Halteverbotsschild für den 23./24.08. aufgestellt. Die zuständige Behörde lässt K's Fahrzeug am 23.08. abschleppen und verlangt die Kosten von ihr. Dagegen klagt K.