Definition: Möglichkeitstheorie (§ 15 StGB)
22. Februar 2026
7 Kommentare
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Was versteht man unter der „Möglichkeitstheorie“?
Nach der Möglichkeitstheorie liegt bedingter Vorsatz bereits vor, wenn der Täter die konkrete Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt und dennoch handelt (kognitives Element). Auf das voluntative Vorsatzelement kommt es hiernach gar nicht an. Gegen die teilweise in der Literatur vertretene Möglichkeitstheorie spricht, dass der Verzicht auf das Willenselement tendenziell zu einer Ausdehnung des Vorsatzes im Bereich der bewussten Fahrlässigkeit führt. Die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit wird so erschwert.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
🦊LEXDEROGANS
6.10.2021, 23:51:32
M. E. sprachlogisch sehr problematisch, wenn man sagt, „wer erkennt und handelt“ hat zwar ein kognitives, jedoch kein voluntatives Vorsatzelement: Wer erkennt, dass jmdn. sterben kann und trotzdem abdrückt, der* will auch töten.
Lukas_Mengestu
7.10.2021, 08:28:48
Vielen Dank für die Rückfrage, Lexderogans. Sie berührt unmittelbar den Streit und die praktischen Schwierigkeiten die sich bei der Abgrenzung
bewusste Fahrlässigkeitund bedingtem Vorsatz stellen. In dem von Dir gebildeten Beispiel kann es
jadurchaus unterschiedliche Motivationslagen für das Abdrücken geben. Vielleicht will derjenige, der auf einen anderen schießt, diesem nur einen Denkzettel verpassen oder den Schuss als Folterinstrument nutzen, um an Informationen zu gelangen. Vielleicht ist es eine besonders dämliche Mutprobe, bei der man Wilhelm Tell
nachstellenwill. Um dies stärker zu berücksichtigen ist die Rechtsprechung und die herrschende Literatur dazu übergegangen, das voluntative Element ebenfalls mit in die Vorsatzprüfung einzustellen. Und auch wenn die gängigen Floskeln ("billigen im Rechtssinne" / "ernstnehmen des Erfolgseintritts") auch nicht immer klare Ergebnisse liefern, so wird durch dieses Element ein größerer Abstand zur bewussten
Fahrlässigkeitaufgebaut. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
ehemalige:r Nutzer:in
5.12.2021, 02:02:07
Tatsächlich ist das das Hauptargument der Möglichkeits- und Wahrscheinlichkeitstheorie. Wer ein Risiko erkennt und trotzdem handelt, kann danach nicht mehr glaubhaft behaupten, dass er sich mit dem Eintritt des Risikos nicht abgefunden hat.
QuiGonTim
22.10.2024, 20:11:20
Gegen die
Möglichkeitstheoriespricht außerdem der im Vergleich zu den
Fahrlässigkeitsdelikten deutlich höhere Strafrahmen der Vorsatzdelikte. Dieser ist Ausdruck des durch den Vorsatz gesteigerten Handlungsunwertes, der gerade durch das voluntative Element, also den Willen zur Verwirklichung des
Tatbestandes, begründet ist.
Lota Coffee
19.4.2025, 12:41:46
Außerdem ließe sich nach der
Möglichkeitstheorieargumentieren, dass jeder Körperverletzung auch ein bedingter
Tötungsvorsatzanhängt, wenn für die meisten Menschen zumindest möglich erscheinen wird, dass auf zB einen Faustschlag ein ungünstiger Sturz oder Eigenschaften des Opfers (Bluter oä) die Todesfolge zumindest möglich machen.
cSchmitt
15.5.2025, 16:05:42
@[Lota Coffee](246223) interessanter Gedanke. Dann jedoch in jeder Körperverletzung einen bedingten
Tötungsvorsatzzu sehen, überspannt meines Erachtens die
Möglichkeitstheoriedann doch. In Bezug auf gefährliche Körperverletzungen würde ich Dir noch zustimmen, da diese der Ausführung nach eine gewisse Gefahr für das Leben beinhalten. Aber dass leichte Körperverletzungen bereits die Möglichkeit eines Todeseintritts beinhalten, die in jedem Fall vom Täter erkannt wird, halte ich für abwegig.
SM2206
26.8.2025, 18:22:58
Aus diesem Grund wird die
Möglichkeitstheorieauch in der heute vertretenen Variante dahin präzisiert, dass die konkrete Möglichkeit des Erfolgseintritts entscheidend sei. Dass der Täter als möglich annimmt, der Erfolg sei irgendwie möglich, reicht also gerade nicht aus.
