Definition: Möglichkeitstheorie (§ 15 StGB)

22. Februar 2026

7 Kommentare

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Was versteht man unter der „Möglichkeitstheorie“?

Nach der Möglichkeitstheorie liegt bedingter Vorsatz bereits vor, wenn der Täter die konkrete Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt und dennoch handelt (kognitives Element). Auf das voluntative Vorsatzelement kommt es hiernach gar nicht an. Gegen die teilweise in der Literatur vertretene Möglichkeitstheorie spricht, dass der Verzicht auf das Willenselement tendenziell zu einer Ausdehnung des Vorsatzes im Bereich der bewussten Fahrlässigkeit führt. Die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit wird so erschwert.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

🦊LEXD

🦊LEXDEROGANS

6.10.2021, 23:51:32

M. E. sprachlogisch sehr problematisch, wenn man sagt, „wer erkennt und handelt“ hat zwar ein kognitives, jedoch kein voluntatives Vorsatzelement: Wer erkennt, dass jmdn. sterben kann und trotzdem abdrückt, der* will auch töten.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

7.10.2021, 08:28:48

Vielen Dank für die Rückfrage, Lexderogans. Sie berührt unmittelbar den Streit und die praktischen Schwierigkeiten die sich bei der Abgrenzung

bewusste Fahrlässigkeit

und bedingtem Vorsatz stellen. In dem von Dir gebildeten Beispiel kann es

ja

durchaus unterschiedliche Motivationslagen für das Abdrücken geben. Vielleicht will derjenige, der auf einen anderen schießt, diesem nur einen Denkzettel verpassen oder den Schuss als Folterinstrument nutzen, um an Informationen zu gelangen. Vielleicht ist es eine besonders dämliche Mutprobe, bei der man Wilhelm Tell

nachstellen

will. Um dies stärker zu berücksichtigen ist die Rechtsprechung und die herrschende Literatur dazu übergegangen, das voluntative Element ebenfalls mit in die Vorsatzprüfung einzustellen. Und auch wenn die gängigen Floskeln ("billigen im Rechtssinne" / "ernstnehmen des Erfolgseintritts") auch nicht immer klare Ergebnisse liefern, so wird durch dieses Element ein größerer Abstand zur bewussten

Fahrlässigkeit

aufgebaut. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

ENU

ehemalige:r Nutzer:in

5.12.2021, 02:02:07

Tatsächlich ist das das Hauptargument der Möglichkeits- und Wahrscheinlichkeitstheorie. Wer ein Risiko erkennt und trotzdem handelt, kann danach nicht mehr glaubhaft behaupten, dass er sich mit dem Eintritt des Risikos nicht abgefunden hat.

QUIG

QuiGonTim

22.10.2024, 20:11:20

Gegen die

Möglichkeitstheorie

spricht außerdem der im Vergleich zu den

Fahrlässigkeitsdelikte

n deutlich höhere Strafrahmen der Vorsatzdelikte. Dieser ist Ausdruck des durch den Vorsatz gesteigerten Handlungsunwertes, der gerade durch das voluntative Element, also den Willen zur Verwirklichung des

Tatbestand

es, begründet ist.

Lota Coffee

Lota Coffee

19.4.2025, 12:41:46

Außerdem ließe sich nach der

Möglichkeitstheorie

argumentieren, dass jeder Körperverletzung auch ein bedingter

Tötungsvorsatz

anhängt, wenn für die meisten Menschen zumindest möglich erscheinen wird, dass auf zB einen Faustschlag ein ungünstiger Sturz oder Eigenschaften des Opfers (Bluter oä) die Todesfolge zumindest möglich machen.

cSchmitt

cSchmitt

15.5.2025, 16:05:42

@[Lota Coffee](246223) interessanter Gedanke. Dann jedoch in jeder Körperverletzung einen bedingten

Tötungsvorsatz

zu sehen, überspannt meines Erachtens die

Möglichkeitstheorie

dann doch. In Bezug auf gefährliche Körperverletzungen würde ich Dir noch zustimmen, da diese der Ausführung nach eine gewisse Gefahr für das Leben beinhalten. Aber dass leichte Körperverletzungen bereits die Möglichkeit eines Todeseintritts beinhalten, die in jedem Fall vom Täter erkannt wird, halte ich für abwegig.

SM2206

SM2206

26.8.2025, 18:22:58

Aus diesem Grund wird die

Möglichkeitstheorie

auch in der heute vertretenen Variante dahin präzisiert, dass die konkrete Möglichkeit des Erfolgseintritts entscheidend sei. Dass der Täter als möglich annimmt, der Erfolg sei irgendwie möglich, reicht also gerade nicht aus.


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