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Definition: Kleingewerbe (§ 2 S. 1 HGB)
Definition
Was versteht man unter „Kleingewerbe“ (§ 2 S. 1 HGB)?
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang nicht erfordert.
Fundstellen
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