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Definition: Kleingewerbe (§ 2 S. 1 HGB)

19. April 2026

12 Kommentare


Was versteht man unter „Kleingewerbe“ (§ 2 S. 1 HGB)?

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang nicht erfordert.

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