Definition: Kleingewerbe (§ 2 S. 1 HGB)
19. April 2025
1 Kommentar
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Was versteht man unter „Kleingewerbe“ (§ 2 S. 1 HGB)?
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang nicht erfordert.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
LegalEagle
15.4.2025, 12:20:42
Nach § 1 Abs. 2 HGB ist jeder Gewerbebetrieb ein Handelsgewerbe, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb nicht erfordert. Die Lösung der Frage stellt jetzt darauf ab, dass das Unternehmen nach Art und Umfang einen solch eingereichten Gewerbebetrieb nicht erfordert.