Tätigkeit, planmäßig (§ 1 HGB)
Definiere den Begriff der „planmäßigen“ Tätigkeit (§ 1 HGB):
Tätigkeit, selbstständig (§ 1 HGB)
Definiere den Begriff der „selbstständigen“ Tätigkeit (§ 1 HGB):
Tätigkeit, auf Gewinnerzielung gerichtet (§ 1 HGB)
Was versteht man unter einer „auf Gewinnerzielung gerichteten“ Tätigkeit (§ 1 HGB)?
Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB)
Definiere den Begriff „Handelsgewerbe“ (§ 1 Abs. 2 HGB):